Liebe Gemeindemitglieder, werte Besucher des Begegnungszentrums,
auch im August befindet sich unser Zentrum noch im low season-Modus, auch wenn die ersten Expats mittlerweile von ihren Kurzurlauben in der alten Heimat nach und nach zurückkehren. Hinter den Kulissen arbeiten die Verantwortlichen bereits an der Vorbereitung der neuen Saison. Bereits im September werden wir unsere beliebten monatlichen Abendveranstaltungen wieder aufnehmen, das erste Event wird die “Musikalische Weltreise” sein. Und wie immer wird neben guter Laune und fröhliche Stimmung auch für Leib und Magen gesorgt werden.
Auf seiner Sitzung am 27.07. hat der Gemeinderat Form und Inhalt der im August beginnenden Online-Umfrage beschlossen. Alle Gemeindemitglieder, Freunde und Besucher des BZP werden gebeten, sich möglichst zahlreich daran zu beteiligen. So habt ihr die Möglichkeit, daran mitzuwirken, unser Zentrum und das umfangreiche Kulturangebot noch interessanter und attraktiver zu gestalten.
Grundsätzlich können und dürfen alle Menschen guten Willens auch aktiv bei der Programmgestaltung mitwirken. So freuen sich der Kirchen- und Shantychor stets über sangesfreudigen Zuwachs. Ebenso unsere Hausband, die Bezis. Vielleicht spielst du auch ein Instrument, das du einbringen kannst? Oder du hast ein interessantes Hobby, das du mit anderen im Rahmen eines Vortrages oder eines selbst gestalteten Kurses teilen möchtest? Oder möchtest du dich generell ehrenamtlich in die Arbeit des BZP und/oder der Gemeinde einbringen? Pastor Peter und die jeweiligen Kursleiter freuen sich auf eure Anfragen (siehe Reiter Kontakte). Selbstverständlich werden auch im Juli und August unsere beliebten und gut besuchten Gottesdienste stattfinden. Pastor Peter ist vor Ort und steht wie gewohnt als Ansprechpartner und Seelsorger zur Verfügung.
Auch in den Sommermonaten lohnt sich immer ein Besuch in unserem Zentrum. Man findet Anschluss, erhält Hilfe und Informationen oder genießt ganz einfach ein Stück leckeren Kuchen bei einer guten Tasse Kaffee. Khun Jack verwöhnt neuerdings unsere Besucher mit einer Variation an hausgemachter Tiramisu, die sich großer Beleibtheit erfreut.
In diesem Sinne wünschen wir allen die uns kennen eine gute Zeit, wo auch immer sie momentan sind. Möge Gottes reicher Segen euch auf euren jeweiligen Wegen begleiten. Auf ein gesundes Wiedersehen, man sieht sich im Begegnungszentrum.
Liebe Grüße an alle von euerer Gemeindebrief-Redaktion
Das waren unsere Gottesdienste im Juni 2024
Die Videomitschnitte unserer Gottesdienste findet ihr chronologisch geordnet auf unserem Youtube-Kanal: https://www.youtube.com/@ProtestantCongregationPattaya/videos
Sklaven Gottes – Sklaven der Kirche
Der Umgang mit Sklavinnen und Sklaven im Mönchtum
[Von Dr. Julia Winnebeck, Kirchenhistorikerin und Johanna Schwarz, Doktorandin im Fach Kirchengeschichte]
Das christliche Mönchtum brachte keine radikalen Reformen in Bezug auf die Sklaverei. Dies zeigt sich einerseits an den Überlegungen zum Eintritt von Sklavinnen und Sklaven in die Klöster und andererseits am selbstverständlichen Sklavenbesitz der Klostergemeinschaften.
Die Frage nach dem Umgang mit Sklavinnen und Sklaven im Mönchtum ist nicht einfach zu beantworten. Sie sind – zumindest auf den ersten Blick – weithin unsichtbar im monastischen Umfeld bzw. in der bisher existierenden Forschung über das christliche Mönchtum. Unser dürftiges Wissen über den Umgang mit Sklaverei im Mönchtum verdankt sich aber nicht allein einem Mangel an relevanten Quellen. Vielmehr war die Erforschung des Verhältnisses von Christentum und Sklaverei lange von der Annahme bestimmt, dass das Christentum die Sklaverei von Anfang an grundsätzlich abgelehnt habe. Daher sei es unter seinem Einfluss bzw. in seinem Wirkungsbereich verhältnismäßig schnell zu ihrer Abschaffung gekommen. Die Grundlage dieses Narrativs bilden einflussreiche, biblische und frühchristliche Texte, wie z. B. der Philemonbrief oder Galater 3,28, die die Gleichheit aller Christen vor Gott und innerhalb der christlichen Gemeinde einschärfen. Seit den 1980er Jahren hat jedoch insbesondere die sozialhistorische Erforschung der Sklaverei in der Spätantike und im Frühmittelalter herausgearbeitet, dass sich die christliche Kirche bzw. ihre Vertreter im Grunde nie grundsätzlich gegen die Institution der Sklaverei ausgesprochen haben. Darüber hinaus kann es inzwischen als unumstritten gelten, dass die christliche Kirche im Westen des Römischen Reichs und seiner Nachfolgestaaten zu den größten Sklavenbesitzern gehörte. Liest man die Quellen in bewusster Anerkennung der Fortexistenz der Sklaverei in der christlichen Gesellschaft, lassen sich plötzlich erstaunlich viele Hinweise auf die selbstverständliche Gegenwart von Sklavinnen und Sklaven in Klöstern, im Klosterbesitz und in der Lebenswelt von Mönchen und Nonnen erheben. Diese finden sich verstreut in allen möglichen Schriften aus dem Zeitraum zwischen dem 4. und dem 8. Jh. und darüber hinaus, z. B. in Heiligenviten, Konzilsakten, Bußbüchern, Urkunden und Klosterregeln. Diese Quellen geben zwar selten eine direkte Antwort auf die Frage nach dem „Umgang“ mit Sklaven im Mönchtum im Sinne einer gelebten Praxis, aber sie bieten zahlreiche Hinweise, deren Zusammenschau und Analyse uns in Zukunft ein deutlich besseres Bild vermitteln kann, als uns bisher vorliegt. Im Folgenden bieten wir einen knappen Überblick darüber, was man auf der Grundlage des gegenwärtigen Standes der Forschung über den Umgang mit Sklavinnen und Sklaven im Mönchtum bereits sagen kann. Dabei gehen wir zuerst der Frage nach, ob – und wenn ja, unter welchen Umständen – sie in ein Kloster eintreten konnten. Anschließend folgen wir den Spuren von Sklavinnen und Sklaven in Klöstern bzw. in Klosterbesitz.
Der Eintritt von Sklavinnen und Sklaven in ein Kloster
Die wichtigsten erhaltenen Quellen, die Aufschluss darüber geben, ob es versklavten Personen gestattet war, in ein Kloster einzutreten, sind die sogenannten Klosterregeln. Diese wurden zumeist von Äbten oder Bischöfen verfasst, um einerseits das Selbstverständnis der monastischen Gemeinschaft zu bestimmen und andererseits die Richtlinien für das gemeinsame Leben festzulegen. Neben dem Alltag im Kloster bestimmten diese Regeln auch die Hierarchien bzw. Rangordnungen der Mönche und Nonnen und setzten Strafen für Verfehlungen fest. Die uns erhaltenen Klosterregeln verbieten – bis auf wenige Ausnahmen – die Aufnahme von versklavten Personen in ein Kloster. Ihre vorherige Freilassung bildete die Voraussetzung für ihren Eintritt ebenso wie für den Zugang zu sämtlichen klerikalen Weihen. Der häufigste Grund für die Freilassung von Sklavinnen und Sklaven mit dem Ziel ihrer Überstellung in die Obhut eines Klosters dürfte die Hoffnung ihrer jeweiligen Herrinnen und Herren gewesen sein, dass sich diese als fromm verstandene Tat positiv auf ihr eigenes Seelenheil auswirken würde. Die Heiligenviten erzählen aber auch von Freilassungen besonders frommer oder wundertätiger Sklavinnen und Sklaven, die manchmal erst vollzogen wurden, nachdem erheblicher Druck auf ihre Herrinnen und Herren ausgeübt worden war. Gregor von Tours berichtet in seinem Buch der Viten der Väter [Liber vitae patrum] beispielsweise von einem Sklaven namens Portianus, der vor seinem grausamen Besitzer in ein Kloster geflohen war. Als dieser das Kloster des Diebstahls bezichtigte und die Herausgabe seines entflohenen Sklaven forderte, erblindete er. Erst als er Portianus endlich für den Klostereintritt freigab, wurde er von diesem geheilt. Im Hintergrund des Verbots, Sklavinnen und Sklaven in Klöster aufzunehmen, stand einerseits die Sorge, durch ihre Aufnahme in einen Konflikt mit ihren weltlichen Herrinnen und Herren zu geraten, zumal auch die weltliche und kirchliche Gesetzgebung das kirchliche Asylrecht in diesem Sinne einschränkte und für Klöster sogar weitgehend ablehnte. Andererseits stellte die Aufnahme von versklavten Personen, die sich durch ihren Eintritt in ein Kloster möglicherweise ein besseres Leben erhofften, auch theologisch offenbar ein Problem dar. So wurde beispielsweise in der Regel des Ferreolus eingewendet, dass Sklaven den monastischen Dienst vermutlich aus den falschen Motiven anstrebten. Neben Belegen für die Freilassung von Sklavinnen und Sklaven zugunsten ihres Klostereintritts, bieten die Quellen auch Hinweise auf den gemeinsamen Beitritt von versklavten Personen und ihren Herrinnen und Herren, wobei häufig unklar bleibt, ob damit zwingend auch die formale Freilassung und anschließende „Mönchung” oder „Nonnung” der Sklavinnen und Sklaven verbunden war. Möglicherweise galten diese aufgrund der Abhängigkeit von ihren Herrinnen und Herren auch in Bezug auf Glaubensfragen und –entscheidungen nicht als vollwertige Ordensmitglieder. Ähnliche Zweifel bestehen im Hinblick auf den Status von Personen, die zur Ableistung einer Bußstrafe als „Sklaven Gottes” in ein Kloster geschickt wurden.
Zwar setzt die Mehrheit der Regeln grundsätzlich voraus, dass im Kloster alle gemeinsam als Brüder bzw. Schwestern lebten, es finden sich jedoch auch zahlreiche Hinweise darauf, dass der gesellschaftliche Rechts- und Sozialstatus auch innerhalb des Klosters weiterhin eine Rolle spielte. So definieren mehrere Regeln die Stellung der Mönche bzw. Nonnen im Rahmen der Klosterhierarchie oder die ihnen zugewiesenen Aufgaben anhand ihrer Herkunft. In der Regel Augustins erfreuten sich Mönche und Nonnen besserer sozialer Herkunft beispielsweise einiger Privilegien in Bezug auf Essen, Kleidung, die Einrichtung ihrer Zimmer und die Art der von ihnen zu verrichtenden Tätigkeiten. In Anlehnung an Augustin wurden diese Privilegien auch in späteren Regeln, z. B. in der Regel Eugippius und in der Nonnenregel des Leander aufgenommen.
Die fortgesetzte Unterscheidung zwischen vormals Reichen und Armen innerhalb der Klostergemeinschaft wird damit begründet, dass ehemals sozial niedriger gestellte Mitglieder durch ein zu komfortables Leben im Kloster nicht zu Hochmut verleitet werden sollten. Wenn Sklavinnen und Sklaven für den Eintritt ins Kloster freigelassen worden waren, wurde ihr dortiger Aufenthalt und Dienst möglicherweise außerdem als Bedingung für ihren freien Rechtsstatus verstanden, der ihnen im Falle der Nichtbewährung oder Flucht auch wieder entzogen werden konnte. So wissen wir aus den Briefen Gregors des Großen von dem Fall eines Diakons aus Spoleto, der seine Sklaven unter der Bedingung freiließ, dass diese Mönche werden. Als einer von ihnen tatsächlich aus dem Kloster floh, um Kleriker zu werden, empfahl Gregor dem Diakon, dem entlaufenen Mönch zunächst die Möglichkeit der Rückkehr zum Kloster zu geben, bevor er ihn wieder versklavte. Wir können also davon ausgehen, dass sich die gesellschaftliche Ordnung bis zu einem gewissen Grade auch in den Klosterhierarchien widerspiegelte und der vormalige Sklavenstatus für die freigelassenen Mönche und Nonnen somit auch innerhalb des Klosters eine Rolle spielte. Noch deutlicher wird dies, wenn wir den inneren Kreis der eigentlichen monastischen Gemeinschaft verlassen und uns den Umgang mit Sklavinnen und Sklaven in Klosterbesitz ansehen.
Sklavinnen und Sklaven im Klosterbesitz
Aus Urkunden, Testamenten, Heiligenviten und der Konzilsgesetzgebung wissen wir, dass monastische Gründungen etwa seit dem 5. Jh. über einen zunehmend großen Besitz verfügten, der ihnen aus Spenden und Schenkungen zugeflossen war und weiter zufloss. Zu diesem Besitz gehörten auch Sklavinnen und Sklaven und in den Dienst der Kirche „freigelassenew Abhängige. Letztere waren zwar nach dem Gesetz „frei“ bzw. „freigelassen“, besonders Freilassungen in der Kirche (manumissio in ecclesia) oder per Testament (manumissio per testamentum) resultieren in der Praxis aber immer häufiger in einer Übertragung der Patronatsrechte von den Herrinnen und Herren auf die Kirche. Für die auf diesem Wege freigelassenen Personen und ihre Nachfahren bedeutete dies, dass sie den kirchlichen Institutionen fortan ihre Arbeitskraft und/oder Abgaben schuldeten. Beispielsweise ließ der spätere Bischof von Noyon, Eligius, 631 der Legende nach 100 seiner eigenen Sklaven unter der Bedingung frei, dass sich diese nach ihrer Freilassung als Arbeitskräfte auf dem Besitz des von ihm neu gegründeten Klosters Solignac verdingten. Beide Gruppen – Sklaven und Freigelassene – waren nach ihrem Übergang in den Besitz bzw. unter das Patronat von Klöstern somit keineswegs automatisch Mönche oder Nonnen, sondern wurden vermutlich in erster Linie für die harte Arbeit auf den Ländereien der Klöster eingesetzt.
Daneben bieten die Quellen aber auch zahlreiche Hinweise auf den Einsatz von versklavten Personen für Haushaltstätigkeiten und als persönliche Dienerinnen und Diener. Aufgrund der Versuchung, die sie für die Mönche darstellten, wurden Sklavinnen für solche Arbeiten vermutlich nur in Frauenklöstern herangezogen. Umgekehrt wurden männliche Sklaven in Frauenklöstern nur für Tätigkeiten eingesetzt, die Frauen nicht verrichten konnten oder durften. Auch das östliche Mönchtum kannte den Einsatz von Sklavinnen und Sklaven als persönliche Bedienstete und für die Klosterwirtschaft. In den Viten der östlichen Heiligen von Johannes von Ephesus lesen wir z. B. von dem Laienmönch Tribunus, der zusammen mit zwei Sklaven in einem Kloster lebte, die ihm dienten und mit ihm zusammen Rebhuhnkäfige zur Bestreitung des gemeinsamen Lebensunterhalts produzierten. Ein ähnlich konkreter Hinweis auf die Beschäftigung einzelner Sklavinnen und Sklaven findet sich auch in einem Brief Gregors des Großen an seinen Geschäftsverwalter Candidus aus den Jahren 595/596. Darin beauftragte Gregor den Candidus mit dem Kauf einiger junger anglischer Sklaven, die in einem gallischen Kloster heranwachsen und ausgebildet werden sollten. Wahrscheinlich sollten sie später christliche Missionare auf ihren Reisen nach Kent begleiten und dort für sie übersetzen. Anders als versklavte Personen im Besitz weltlicher Herrinnen und Herren hatten sog. „Kirchensklaven“ kaum Aussicht auf Freilassung, da sowohl die kirchliche Gesetzgebung als auch die Klosterregeln die Veräußerung von Kirchengut streng reglementierten. So verbot etwa das Konzil von Epao von 517 die Freilassung von Sklavinnen und Sklaven aus dem Klosterbesitz mit der Begründung, dass es „ungerecht” sei, „wenn Sklaven die Musse der Freiheit geniessen, während Mönche die tägliche Landarbeit verrichten”. Neben den rechtlichen Bestimmungen, die der Konservierung des Klosterbesitzes dienten, bieten die Konzilsakten vereinzelt Hinweise darauf, dass Kirchensklaven als Teil der „Familie der Kirche” ein leichteres Los als Sklavinnen und Sklaven im Besitz weltlicher Herrinnen und Herren haben sollten. Dies bezog sich vor allem auf das Zugeständnis eines Anteils an dem von ihnen erwirtschafteten Einkommen und auf die Ermöglichung der Sonntagsruhe. Gleichzeitig informieren uns dieselben Quellen aber auch darüber, dass Kirchensklaven ebenso wenig wie andere versklavte Personen vor Missbrauch und Gewalt geschützt waren.
Fazit: Keine radikalen Reformen
Die Auswertung der Quellen im Hinblick auf den Umgang mit Sklavinnen und Sklaven im Mönchtum macht deutlich, dass es im monastischen Einflussbereich nicht zu radikalen Reformen in Bezug auf die Sklaverei kam. Sowohl innerhalb der eigentlichen Klostergemeinschaft als auch auf dem wachsenden Klosterbesitz blieben die herrschenden gesellschaftlichen Strukturen weitgehend erhalten und wurden sowohl durch die kirchliche Gesetzgebung als auch durch die Klosterregeln zusätzlich stabilisiert. Dies wird erstens daran deutlich, dass Klöster versklavte Personen weder einfach aufnehmen noch ihnen im Falle einer Flucht Asyl gewähren durften. Zweitens bieten auch die Klosterhierarchien, innerhalb derer Angehörige der gesellschaftlichen Eliten gegenüber vormals Armen und Freigelassenen zahlreiche Privilegien genossen, ein Zeugnis für die Anerkennung etablierter Sozialstrukturen. Schließlich bestätigt insbesondere der Besitz klostereigener Sklavinnen und Sklaven und ihr Einsatz als Arbeitskräfte auf den Klostergütern oder als persönliche Bedienstete, dass das christliche Ideal von der Gleichheit aller Menschen im Glauben und vor Gott auch im frühen Mönchtum nicht realisiert wurde.
Humor
Humor
Unsere Gottesdienste im August 2024
SCHEMA YSRAEL, ADONAI ELOHEINU. „Höre, Israel, der Herr ist unser Gott“. So beginnt das 'Schema Israel', das Grundbekenntnis des Volkes Israel. Am 10. Sonntag nach Trinitatis, dem Israelsonntag, geht es um das Verhältnis und die bleibende Verbindung zwischen Christentum und Judentum.
Israel – ein von Konflikten gebeuteltes Land. Eine grauenvolle Geschichte, die Deutschland und Israel trennt und verbindet. Israel – Ursprung des Christentums, verachtet und idealisiert, bewundert und verfolgt. All diese Facetten spielen am „Israelsonntag“ eine Rolle.
Er erinnert seit dem 16. Jahrhundert an den Gedenktag der Zerstörungen des Jerusalemer Tempels. Doch während in der Vergangenheit die Überlegenheit des Christentums demonstriert wurde, stehen heute die Trauer über das Unrecht, das den Juden angetan wurde, sowie die heutigen guten Beziehungen zwischen Juden- und Christentum im Vordergrund. So kann der Israelsonntag auf zwei verschiedene Weisen begangen werden: Als Bußtag oder als Gedenktag der Zerstörung Jerusalems oder als Tag der Besinnung auf die Verbundenheit zwischen den Christen und Israel. Denn vieles von dem, was Jesus gelehrt hat, ist nur aus dem Judentum zu verstehen: So die Frage nach dem höchsten Gebot oder die Bedeutung des Gesetzes. Das Volk Israel spielt eine herausragende Rolle in der Geschichte Gottes mit den Menschen, auch wenn wir nicht wissen, was Gottes Plan mit den beiden Religionen ist.
Reden wir mal drüber, gerne auch bei einer Tasse Kaffee nach dem Gottesdienst. Wir freuen uns auf euren Besuch.
Es ist ein altes Bild für das Reich Gottes: Blinde sehen, Taube hören, Stumme sprechen. Gott kann Augen und Ohren öffnen – für sein Wort und den Blick in die Welt.
Das Gefuehl kennt doch jeder von uns: Manchmal verstummt man vor dem Leid anderer Menschen. Manchmal steht man wie gelähmt vor den Herausforderungen für unsere Welt. Manchmal verschließt man die Augen vor den Bildern, die täglich über den Fernseher auf uns einströmen und unsere Ohren vor den Klagen Verzweifelter. Manchmal verschließen sich auch unsere Herzen … Von Jesus, der Menschen die Ohren auftut und Kranke heilt, von der Vision einer Welt ohne Leid, von dem Ende der Ungerechtigkeit spricht der 12. Sonntag nach Trinitatis. Aber er geht noch weiter: Er erzählt von Menschen, die, angeregt vom Beispiel Jesu, andere aus der Erstarrung holen. Menschen werden auf vielfältige Weise von Jesus berührt und verbreiten sein Lob.
Reden wir mal drüber, gerne auch bei einer Tasse Kaffee nach dem Gottesdienst. Wir freuen uns auf euren Besuch.