Drei Fragen an die Redaktion
"Evangelisch", "Talar" und "Pastor" - sind diese eigentlich den Amtskirchen vorbehalten?
Ist die Bezeichnung “Evangelisch” geschützt und darf nur von Gemeinden der Amtskirchen benutzt werden?
“Das ist eine interessante Frage … "Evangelisch" sind alle die Kirchen, die sich auf die Reformation und Martin Luther gründen. Diese können "landeskirchlich", als auch "freikirchlich", sein … Seit es Kirche gibt, gibt es Konfessionsbildungen. Schon recht früh gab es mit Calvin und Luther die Spaltung in "reformiert" und "lutherisch" - und beide sind "evangelisch". Das Wort "evangelisch" kommt aus dem Griechischen für "gute Botschaft". {„Evangelium“ ist eine Übernahme des altgriechischen εὐαγγέλιον euangélion ins Kirchenlatein.} Das Wort "katholisch" übrigens auch {καθολικός katholikós bedeutet “allgemein, allumfassend”}. Beides sind keine geschützten Begriffe im rechtlichen Sinn. Was uns verbindet ist der Glaube an Jesus Christus - aber wir leben das in verschiedenen Stilen”. (Quelle: www.evangelisch.de)
Dürfen Prediger/Pastoren in unabhängigen bzw. freikirchlichen Gemeinden den Talar tragen?
“Der Talar ist die Bekleidung der Pfarrerinnen und Pfarrer bei allen Formen des Gottesdienstes, also auch für Beerdigungen, Trauungen etc. Die Gelegenheiten, in denen wir also Talar tragen, machen also nur einen Bruchteil unserer Arbeit aus. Geburtstagsbesuche, Konfirmandenunterricht, Sitzungen, nicht zu vergessen die Arbeit am Schreibtisch verbringen wir in „zivil“.
Homepages von Gemeinden lassen in der Regel keinen Zweifel daran, welcher Konfession die Gemeinde angehört. {Es ist} eindeutiger, die Unterscheidungen schriftlich zu verfassen anstatt bildlich darzustellen. Der Talar ist keine Uniform. Wer einen trägt und kein Pfarrer {der Amtskirche} ist, begeht also keine Amtsanmaßung im rechtlichen Sinne. Übrigens: Freikirchen haben keine „freikirchlichen Redner“, sondern durchaus auch Pastorinnen und Pastoren. Einige von ihnen laufen gern erkennbar mit Collarhemd durch die Straßen. Das wiederum tun auch Pfarrerinnen oder Pfarrer der Landeskirchen”. (Quelle: www.evangelisch.de)
Anmerkung der Redaktion: Der historische Ursprung des Talars geht bereits auf die spätmittelalterliche Gelehrtenkleidung zurück. Doch zur Amtskleidung wurde der Talar erst im preußischen Königreich. Dort hat König Friedrich Wilhelm III. im März 1811 veranlasst, dass der schwarze Talar mit Beffchen zur Amtstracht der evangelischen Pfarrer in Preußen wurde. Mit der Einführung der Amtstracht stellte der König seine Pfarrer den Beamten gleich und schuf für sie eine spezielle Art von Zivil-Uniform. Es ging dem König um ein einheitliches Escheinungsbild seiner Pfarrer sowohl im Gottesdienst als auch in der Öffentlichkeit. Durch das Tragen des schwarzen Talars wird zum einen der lehrhafte Charakter des evangelischen Gottesdienstes betont, zum anderen tritt durch diese Art von Kleidung die Person des Liturgen bzw. der Liturgin in den Hintergrund. Der Schnitt des Talars und die Form des Beffchens zeigen heute außerdem, welchem Bekenntnisstand der Träger oder die Trägerin angehört.
Darf sich der Leiter einer freikirchlichen Gemeinde "Pastor" nennen?
“Darum drehte sich ein Rechtsstreit in Bayern. Der Pastor konnte aufatmen: Sein Verfahren wegen Titelmissbrauchs wurde nun eingestellt. Das Verfahren wegen Titelmissbrauchs gegen einen freikirchlichen Gemeindeleiter, der sich "Pastor" nannte, ist eingestellt worden. Wie das Landgericht Augsburg gegenüber katholisch.de bestätigte, wurde der Strafprozess … eingestellt: An der Verfolgung des möglichen Titelmissbrauchs bestehe kein öffentliches Interesse, so der Gerichtssprecher. Das Amtsgericht Aichach hatte Jäger im Frühjahr noch zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Dagegen hatte der Gemeindeleiter der Aichacher "Josua-Mission" Claus Jäger nun erfolgreich Berufung eingelegt. Gegenüber katholisch.de zeigte sich Jäger erleichtert. Seine Gemeinde sei an dem Verfahren geistlich gewachsen und habe sich mit ihm solidarisiert”. (Quelle: www.katholisch.de)
Anmerkung der Redaktion: Die o.a. Antworten beziehen sich alle auf den Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland. Christliche deutsche Gemeinden im Ausland unterliegen i.d.R. nicht der kirchlichen Jurisdiktion der deutschen Amtskirchen, sondern lediglich den Gesetzen des jeweiligen Gastlandes. In der Praxis bedeutet dies, das die Gemeinde selbst darüber entscheidet, wie sie sich nennt, welche liturgische Tracht getragen wird und ob der Verantwortliche für die Wortverkündigung den Titel Pastor, Liturg, Hirte oder Gemeindeleiter führt.